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Sozialintegrative Leistungen nach dem SGB II neben einem Rehabilitationsverfahren – Teil I: Das Teilhabestärkungsgesetz und die Aufhebung des Verbots von Leistungen nach §§ 16a ff. SGB II an Rehabilitandinnen und Rehabilitanden im SGB-II-Leistungsbezug



Details zur Publikation
Autor(inn)en:
Dittmann, R.
Verlag:
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation DVfR
Verlagsort / Veröffentlichungsort:
Heidelberg

Publikationsjahr:
2021
Zeitschrift:
Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht
Seitenbereich:
TBD


Zusammenfassung, Abstract

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz sollen einige Änderungen an der Schnittstelle des SGB II, des SGB III und des SGB IX vorgenommen werden. Unter anderem soll den Jobcentern die Möglichkeit eingeräumt werden, sozialintegrative Leistungen nach §§ 16a ff SGB II (mit Ausnahme der Leistungen nach §§ 16c und 16e SGB II) neben einem Rehabilitationsverfahren zu erbringen.

Nach einem Überblick über die rechtliche Ausgangslage und die mit dem Teilhabestärkungsgesetz angestrebte Problemlösung, stellt René Dittmann die dazu im Gesetzgebungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen von Rehabilitationsträgern, Interessen- und Sozialverbänden vor. In Beitragsteil II wird über die mit dieser Neuregelung verbundene Einbeziehung der Jobcenter in das Teilhabeplanverfahren berichtet.



Autor(inn)en / Herausgeber(innen)

Zuletzt aktualisiert 2025-19-07 um 02:15