Internet, Audio, video or multimedia document

Materiell-rechtliche Fragen der stufenweisen Wiedereingliederung – Anmerkung zu LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28. Mai 2020 – L 6 KR 100/15



Publication Details
Authors:
Dittmann, R.
Publisher:
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation DVfR
Place:
Heidelberg

Publication year:
2021
Journal:
Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht
Pages range :
TBD


Abstract

Am 28. Mai 2020 hatte das Landessozialgericht ( LSG ) Mecklenburg-Vorpommern über unterhaltssichernde Leistungen und Fahrkosten im Zusammenhang mit einer stufenweisen Wiedereingliederung zu entscheiden. René Dittmann stellt in diesem Beitrag die Entscheidung des LSG mit Blick auf diese materiell-rechtlichen Aspekte vor und bespricht sie.

Er stimmt dem LSG hinsichtlich der Zuerkennung eines Fahrkostenanspruchs gegen die beklagte Krankenkasse zu und geht auf die diesbezüglichen Streitfragen (Besteht eine leistungsgesetzliche Rechtsgrundlage im SGB V und ist die stufenweise Wiedereingliederung eine Hauptleistung der medizinischen Rehabilitation?) genauer ein. Kritisch sieht Dittmann die Entscheidung des LSG mit Blick auf die Zuständigkeit der Rentenversicherung für Leistungen im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung. Er argumentiert, dass im vorliegenden Fall zum einen ein rentenversicherungsrechtlicher Anspruch auf Übergangsgeld als ergänzende unterhaltssichernde Leistung in Betracht kam und zum anderen auch ein Anspruch auf Fahrkosten gegen den Rentenversicherungsträger gegeben war. Diesbezüglich hätte eine Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Kranken- und Rentenversicherung gefunden werden müssen, da sich für diesen Einzelfall die vom Bundessozialgericht gefundene Zuständigkeitsregelung nicht eigne.



Authors/Editors

Last updated on 2025-19-07 at 08:15